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Rechtliches

Anforderungen an das Trinkwasser
Von den Wasserwerken Deutschlands wird Trinkwasser als Lebensmittel in der gesetzlich vorgeschriebenen Qualität (Trinkwasserverordnung) bis zur Übergabestelle (Wasserzähler) innerhalb eines Gebäudes geliefert.
Das Trinkwasser der Wasserwerke wird kontinuierlich allen erforderlichen laboranalytischen Tests unterworfen, um die Einhaltung der Grenzwerte der TrinkwV (Trinkwasserverordnung) zu garantieren.
Verantwortlichkeit des Eigentümers / Betreibers.
Die Gewährleistung, insbesondere der hygienisch einwandfreien Beschaffenheit des Trinkwassers innerhalb der wasserführenden Systeme in Gebäuden bis zur letzten Zapfstelle, liegt jedoch in der Verantwortung des Eigentümers/Betreibers und ist im Rahmen der Trinkwasserverordnung auch geregelt. Die Übergabestelle von den Wasserversorgern zu den Gebäudebetreibern ist i. d. R. durch den Wasserzähler definiert. Dies bedeutet im wesentlichen, dass der Eigentümer/Betreiber dafür Sorge tragen muss, Wasser mit Trinkwasserqualität in seinem Gebäude zu erhalten. Dies ist durch mikrobiologische Beprobungen zu kontrollieren. Im Falle erwiesener gebäudeinterner Kontamination ist er verpflichtet, das aufgenommene Wasser mittels betriebs- und/oder verfahrenstechnischer Maßnahmen (Desinfektion) wieder in Trinkwasserqualität zu überführen. Während der gesamten Betriebszeit ist das Wasser in diesem hygienisierten Zustand zu halten.
In weit ausgedehnten Leitungssystemen öffentlich-gewerblicher Gebäude, wie sie in Krankenhäusern, Altenheimen, Schwimmbädern, Hotels u. ä. vorkommen, ist der ursprüngliche Hygienegrad des Trinkwassers durch mikrobiologische Kontamination an allen Zapfstellen nicht immer vorhanden.
Die mikrobiologische Kontamination in diesen gebäudeinternen Leitungssystemen wird u. a. durch höhere Temperaturen (> 20 °C), hohe Leitungsquerschnitte mit langen Wegstrecken, Stagnationsphasen sowie Kurzschlüsse Kaltwasser/Warmwasser usw. begünstigt. Die daraus resultierende Belastung des Trinkwassers mit wassergängigen pathogenen Keimen ist
unübersehbar. Zum Schutz der Trinkwasserverbraucher (Badegäste, Patienten, Altenheimbewohner usw.) vor solchen Krankheitserregern (wie Legionellen, Pseudomonaden, atypische Mykobakterien, Cryptosporidien usw.) sind entsprechende gebäudeangepasste regelmäßige Untersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen erforderlich.

Die Lösung Chlordioxid