Ausführlich: Legionellenbekämpfung
Allgemeines
Im europäischen Ausland sind vor kurzem erneut Fälle von Legionellose, einer schweren Infektionserkrankung der Lunge, bekannt geworden. Als Ursache galt in einem Fall eine mit Legionellen-Bakterien belastete Klimaanlage, in einem anderen erfolgte die Ansteckung durch ein verunreinigtes Trinkwasserverteilungssystem in einem Hotel. Das Umweltbundesamt (UBA) schätzt das Risiko einer Legionellenerkrankung in Deutschland eher gering ein. Dafür sorgt ein hoher technischer Standard bei Warmwassersystemen, Klimaanlagen und Bädern, der aber auf jeden Fall eingehalten werden sollte. Legionellen besiedeln meistens weitverzweigte Wasserverteilungssysteme und sind daher in Schwimm- oder Sporthallen, Industrieanlagen, Hotels, Krankenhäusern, Altenheimen zu finden. Um der Gefahr einer Verkeimung vorzubeugen, schreibt die Trinkwasserverordnung ab 2003 eine periodische Überprüfung auf Legionellen in Warmwassersystemen öffentlicher Gebäude vor. Legionellen vermehren sich besonders stark im Temperaturbereich zwischen 20 und 45 °C. Begünstigt wird das Wachstum der Legionellen durch mangelhaften Wasseraustausch wie zum Beispiel Stagnation des Wassers in Leitungen, die nur selten benutzt werden. Legionellen finden sich auch in Belägen an den Wänden von Wasserleitungen oder anderen Oberflächen in Kontakt mit dem Wasser, sogenannten Biofilmen. Wenn Menschen feinstverteilte Tröpfchen, sogenannte Aerosole, einatmen, die Legionellen enthalten, kann dies das sogenannte „Pontiac-Fieber“ auslösen. Dieses verläuft ähnlich wie eine Grippe. In manchen Fällen kann es zur sogenannten Legionärskrankheit kommen, einer schweren Lungenentzündung, die ohne Behandlung tödlich sein kann.
In großen und weit verzweigten Wasserverteilungsanlagen ist das Risiko einer Legionellenbesiedlung höher als in Einfamilienhäusern, da sich dort vermehrt wenig durchströmte Nischen finden, in denen sich Legionellen festsetzen und vermehren können. Daher treten Probleme mit Legionellen insbesondere in großen Gebäuden wie Krankenhäusern, Hotels, Schwimmbädern, Mehrfamilienhäusern, Industrieanlagen oder Verwaltungsgebäuden auf.
Betreiber von Klimaanlagen, großen Warmwasserverteilungssystemen oder öffentlichen Bädern haben für vorbeugende Maßnahmen zu sorgen. Zusätzliche Maßnahmen seitens der Nutzerinnen und Nutzer sind nicht erforderlich. Vor allem ältere Menschen, Menschen mit geschwächtem Immunsystem oder Raucher sollten sich bei Bedenken an den behandelnden Arzt oder an das jeweilige Gesundheitsamt wenden.
Nach dem Infektionsgesetz vom 1.1.2001 ist der Erregernachweis meldepflichtig.